Nebenklage (Opfervertretung) | Häusliche Gewalt | Istanbul-Konvention
Opferrechte
Als Opfer einer Straftat haben Sie vielfältige Opferrechte. Sie können bereits im Ermittlungsverfahren durch eine anwaltliche Beiständin vertreten lassen. Soweit Anklage erhoben wird, können Sie sich ferner unter den Voraussetzungen des § 395 StPO mit der Nebenklage anschließen. Die anwaltliche Beiständin kann für die Wahrung ihrer Opferschutz- und Zeugenrechte sorgen. Soweit Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen kann ferner deren Geltendmachung bereits im Strafverfahren im Wege der sogenannten Adhäsion beantragt werden.
Als Opfer einer Straftat bestehen unter Umständen weitere Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch XIV. Entsprechende Ansprüche auf Opferentschädigung bestehen gegenüber dem Staat als Schuldner und bieten beispielsweise auch bei Mittellosigkeit des Täters die Möglichkeit, Opfer von Straftaten finanziell zu entschädigen und die Versorgung zu sichern.
Opfer der in § 395 StPO genannten Straftaten oder bei Tötungsdelikten auch deren Angehörige können sich im Strafverfahren bei Anklageerhebung mit der Nebenklage anschließen. Als Nebenkläger oder Nebenklägerin sind Sie berechtigt, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und sich durch eine Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Sie müssen von Verhandlungsterminen benachrichtigt werden und Sie dürfen Fragen stellen und Erklärungen abgeben.
Überdies können Sie Opfer einer Straftat über eine Rechtsanwältin Akteneinsicht erhalten.
Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können jederzeit vor den Zivilgerichten gegen den Täter oder die Täterin geltend gemacht werden. Ein Nachteil besteht darin, dass Sie als Klägerin oder Kläger beweisbelastet sind für alle Ihnen günstigen Tatsachen. Soweit wegen der Verletzungshandlung ein Strafverfahren anhängig ist, bietet es sich an, im Strafverfahren gegen den Täter oder die Täterin ein Adhäsionsverfahren durchzuführen. Es wird dann vor dem Strafgericht auch über Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entschieden. Hierbei haben Sie den Vorteil, dass von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft ein großer Teil der Ermittlungen vorgenommen wird.
Wer zahlt den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin?
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind Anwaltskosten Teil des Schadensersatzes, die von dem Täter oder der Täterin zu ersetzen. Es besteht bei einer Verurteilung ein sogenannter Kostenerstattungsanspruch. Grundsätzlich bleiben Sie jedoch auch als Opfer einer Straftat Schuldner oder Schuldnerin der Anwaltskosten. Im Rahmen einer Nebenklage , kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beigeordnet werden. Für ein Adhäsionsverfahren gelten dieselben Grundsätze wie vor dem Zivilgericht. Wenn Ihnen kein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beigeordnet wird und Sie sich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht leisten können, kann Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Instanbul-Konvention
Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention (IK) geltendes Recht im Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland und zugleich Bestandteil des Internationalen Rechts, das eine völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts erfordert. Ihre Umsetzung ist demgemäß Pflichtaufgabe für alle staatlichen Ebenen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.11.2022, Aktenzeichen 25426/20, gilt danach etwa in Familiensachen:
1. Familiengericht sind verpflichtet, im Kontext häuslicher Gewalt die Sicherheit der Kinder sicherzustellen, indem Umgänge entweder durch ausreichende Schutzmaßnahmen ergänzt oder gänzlich ausgesetzt werden.
2. In Fällen häuslicher Gewalt ist Art. 31 der Istanbul Konvention (GewSchÃœ) zu beachten; eine ablehnende Haltung eines Opfers häuslicher Gewalt dem anderen Elternteil aufgrund der erlebten Gewalt darf nicht als mangelnde Kooperationsfähigkeit bewertet werden; vielmehr muss die familiäre Situation umfassend ermittelt und bei dem Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gewürdigt werden.
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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