Rechtsanwältin Christina Walter Bremen, Kanzlei im Bremer Viertel, Rechtsanwalt, Kanzlei Bremen, Ostertorviertel Bremen, Familienrecht, Scheidung, Mietrecht und Strafrecht
Telefon 0421-32 83 38 | cw@kanzlei-bremen.com
Kohlhökerstraße 21 | D-28203 Bremen
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Grenzen überschreiten und sich dabei auf das wesentliche konzentrieren - Ihr Recht

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Weiterbildungen garantieren Ihnen eine umfassende und sichere Rechtsberatung

 

 

 

 

 

 Strafrecht

Strafverfahren begründen für den Betroffenen massive Belastungen. Den Ermittlungsbehörden stehen umfassende Eingriffsrechte zu. Die Verteidigung Ihrer Rechte erfordert Durchsetzungsstärke und häufig über die rein strafjuristische Tätigkeit hinausgehende Aktivitäten, etwa im Bereich der medialen Begleitung und Abwehr unzutreffender Berichterstattung. Durch die dauerhafte Wahrnehmung von Verteidigermandaten besteht ein umfangreiches Erfahrungswissen, das Ihnen die Gewähr bestmöglicher Rechtswahrnehmung bietet.

 

Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sammeln Informationen und am Ende steht die Frage, ob mit einer Verurteilung zu rechnen ist oder nicht. Es besteht keine Pflicht Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen. Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Vor einer Beratung mit uns sollte keine Aussage erfolgen. Verschaffen Sie sich eine professionelle von fundierten Rechtskenntnissen und Erfahrung getragene Einschätzung für das weitere Vorgehen. Dies gilt erst recht, wenn bereits einschneidende Ermittlungsmaßnahmen ergriffen wurden, etwa die Anordnung der Untersuchungshaft oder eine Wohnungsdurchsuchung.

 

Verteidigung in der Hauptverhandlung
Der unverteidigte Angeklagte steht Gericht und Staatsanwaltschaft in der Regel hilflos gegenüber. Wir garantieren Ihnen, eine am Ergebnis orientierte Wahrnehmung Ihrer Rechte in und nach der Hauptverhandlung.

 

Strafvollstreckung
Im Rahmen der Strafvollstreckung sind Sie insbesondere beim Vollzug von Freiheitsstrafen zahlreichen Problemen ausgesetzt. Die Rechtswahrnehmung aus dem Strafvollzug heraus ist deutlich erschwert. Gegenüber den Vollstreckungsbehörden erscheint die eigene Situation häufig aussichtslos. Sie benötigen in diesen Fällen eine dauerhafte und nachhaltige Rechtsvertretung, die wir Ihnen bieten. Häufig bewirkt bereits die Einschaltung eines Rechtsanwalts, dass ein Anliegen zunächst einmal ernst genommen wird. Überdies bestehen in den meisten Fällen Möglichkeiten zur Antragstellung bei Gericht. Nicht selten führt schon die Androhung dieser Rechtsbehelfe zur antragsgemäßen Entscheidung.

 

Betäubungsmittelstrafrecht
Im Betäubungsmittelstrafrecht gilt es immer wieder die Folgen der Straffälligkeit erträglich zu gestalten. Immer wieder müssen neben dem reinen Strafprozess weitere Probleme bewältigt werden. Hierzu zählt insbesondere das Erstreiten der Kostenzusage durch den Sozialversicherungsträger für eine Drogenentziehungstherapie. Unser Büro hat sich in diesen Verfahren durch regelmäßige Mandatswahrnehmung umfassende Erfahrung in den sozialrechtlichen Fragen verschafft.

 

Verkehrsstrafrecht
Die Trunkenheit im Verkehr oder etwa die Verkehrsunfallflucht ziehen regelmäßig Probleme nach sich, die über die Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen hinausgehen. Daneben kommen regelmäßig eine Fahrerlaubnisentziehung oder ein Fahrverbot zur Anwendung. Ferner sind die verwaltungsrechtlichen Folgen zu beachten, insbesondere die Punkte im Verkehrszentralregister. Es geht um Ihre Mobilität. Deshalb sollten Sie in diesen Fragen nicht auf unseren professionellen Rat verzichten.

 

Vertretung gegenüber Medien und Abwehr unzutreffender Berichterstattung
Strafverfahren ziehen häufig das Medieninteresse auf sich. Die Berichterstattung kann vorverurteilende Wirkung haben und Einfluss auf das Strafverfahren erlangen. In diesen Fällen gilt es zunächst zu prüfen, ob die Medien sich an die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichtserstattung halten. Weiter ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob durch Kontaktaufnahme zu den Medien versucht wird, die Inhalte der Berichterstattung zu beeinflussen. Hierzu bedarf es sorgfältigen Abwägens und der Hinzuziehung externen Rates. Überlassen Sie in solch heiklen Fällen nichts dem Zufall, sondern wenden Sie sich an uns.

 

Opfervertretung
Das Strafrecht eröffnet inzwischen für die Opfer beziehungsweise in Tötungsfällen auch für die Hinterbliebenen zahlreiche Möglichkeiten zur Beteiligung am Strafverfahren. Es kann der Anschluss mit der Nebenklage erfolgen, die eine umfassende Beteiligung an der Hauptverhandlung ermöglicht. Die durch uns wahrgenommene Nebenklagevertretung ermöglicht eine professionelle Zeugenbegleitung Geschädigter und die effektive Geltendmachung der Rechtsposition des betroffenen Opfers im Strafprozess. Bei den schweren Straftatvorwürfen kann für die Nebenklagevertretung die Beiordnung als Beistand beantragt werden. Dies hat zur Folge, dass die Anwaltskosten für die Nebenklagevertretung von der Staatskasse übernommen werden. Über die Nebenklage hinaus kann die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Strafprozess beantragt werden. Die effektive Wahrnehmung Ihrer Opferrechte im Strafprozess kann durch uns aufgrund vielfacher Erfahrung gewährleistet werden.


Kontakt

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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