Rechtsanwältin Christina Walter Bremen, Kanzlei im Bremer Viertel, Rechtsanwalt, Kanzlei Bremen, Ostertorviertel Bremen, Familienrecht, Scheidung, Mietrecht und Strafrecht
Telefon 0421-32 83 38 | cw@kanzlei-bremen.com
Kohlhökerstraße 21 | D-28203 Bremen
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Grenzen überschreiten und sich dabei auf das wesentliche konzentrieren - Ihr Recht

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Weiterbildungen garantieren Ihnen eine umfassende und sichere Rechtsberatung

 

 

 

 

 

 Mietrecht

Durch die dauerhafte Vertretung sowohl von Mietern als auch von Vermietern kennen wir beide Seiten. Wir beraten Sie im Rahmen Ihrer Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnisse umfassend von der Vertragsbegründung über Schwierigkeiten während der Vertragslaufzeit bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses.

 

Vertragsprüfung
Die Gestaltung des Mietvertrages ist Grundlage dafür, dass Sie Ihre Interessen zur Geltung bringen können. Der Mietvertrag wird regelmäßig durch den Vermieter gestellt. Die Vertragsklauseln unterliegen als sogenannte allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Inhaltskontrolle. In diesem einer dynamischen Entwicklung unterliegenden Bereich stehen wir Ihnen durch Prüfung der Rechtslage und Formulierung von Alternativen zur Seite, die im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen stehen.

 

Nebenkostenrecht
Angesichts der stetig steigenden Energiekosten werden die Nebenkosten zunehmend zu einer "zweiten Miete". Die Nebenkostenabrechnung unterliegt daher strengen Anforderungen. Eine kritische Überprüfung der Nebenkostenabrechnung ergibt häufig, dass sie gänzlich oder zumindest in Teilen unzutreffend ist. Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung aus der Mandatswahrnehmung in zahlreichen Fällen zur Verfügung.

 

Mieterhöhung
Ein häufiger Streitpunkt im Rahmen von Mietverhältnissen sind Mieterhöhungsverlangen des Vermieters. Bei Wohnraummietverhältnissen unterliegt das Recht zur Mieterhöhung zahlreichen Voraussetzungen, deren strikte Einhaltung zu beachten ist. Auch hier stehen wir Ihnen zur Vermeidung von kostenintensiven Fehlern mit unserer Erfahrung zur Seite.

 

Kündigungsrecht
Gerade im Wohnraummietrecht sind Vertragskündigungen häufig Streitgegenstand, insbesondere die fristlose Kündigung oder die ordentliche Kündigung durch den Vermieter. Angesichts der hohen Bedeutung für beide Vertragsteile ist stets genau zu prüfen, ob Kündigungsgründe bestehen. Für eine entsprechende Prüfung sowie die Wahrnehmung Ihrer Interessen in entsprechenden Fällen können Sie auf unser fundiertes Erfahrungswissen zurückgreifen. Wir sind hierbei stets bemüht, neben der rein rechtlichen Prüfung pragmatische Lösungswege zu finden und durch Vergleiche langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

 

Räumungsvollstreckung
Ist es nach einer Kündigung zu einer Räumungsklage und sodann zu einem Räumungsurteil gekommen, schließt sich die Vollstreckung daraus an. Durch unsere professionelle Beratung und Vertretung kann das Räumungsverfahren für den Vermieter deutlich beschleunigt werden. Eine immer häufiger gewählte Form ist etwa die Vollstreckung nach dem "Berliner Modell", also die Entsetzung des Mieters aus der Wohnung unter Geltendmachung des Vermieterpfandrechts an dessen gesamter Einrichtung. Für Mieter wiederum stellt sich regelmäßig die Frage, ob im Räumungsverfahren Schutzanträge geboten sind. Auch insoweit stehen wir Ihnen beratend zur Seite.


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